Bootskasko – der Allgefahrenschutz für Sportboote

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Mit der Sportboot-Kaskoversicherung versichern Sie sich preiswert gegen Beschädigung oder Verlust des eigenen Bootes durch Ursachen wie:

  • Bootsunfall, Kollision, Zusammenstoß
  • Sinken, Kentern, Grundberührung
  • Brand und Sturm
  • Diebstahl des gesamten Bootes oder Teilen
  • Vandalismus und vieles mehr…

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Warum sollte ich als Bootsbesitzer überhaupt eine Kaskoversicherung abschließen?

Nicht jeder Bootsbesitzer kann einen Totalverlust des Bootes, der Yacht einfach so ersetzen. Eigene Umsicht und Vorsicht mit dem Sportboot alleine verhindert keinen Schaden, weil ein Bootseigner auf Ereignisse wie Diebstahl, Vandalismus oder höhere Gewalt nur bedingt Einfluss nehmen kann.
Eine Kaskoversicherung kostet zwar Geld, ist kurz gesagt aber die bessere Alternative zum möglichen Kaskoschaden. In bestimmten Fällen kann statt der umfänglichen Vollkasko eine Totalschadenversicherung eine preislich interessante Alternative darstellen.

Wer ist in der Bootskasko versichert?

Versichert sind natürlich das Boot bzw. Personen, die berechtigt damit umgehen. Das wären üblicherweise der Eigner, berechtigte Nutzer, Familienangehörige. Der jeweils notwendige Sportbootführerschein wird vorausgesetzt.

Was ist durch die Bootskaskoversicherung versichert?

Versichert ist das Boot, die Yacht an sich, zusammen mit werftmäßigem Zubehör sowie den Motoren. Auf Antrag können weitere Werte auf Antrag mitversichert werden:

  • Beiboot
  • der Bootstrailer, Slipwagen
  • Nicht fest eingebautes Zubehör wie besondere Navigationsgeräte etc.
  • Effekten, das ist die Bezeichnung für den Hausrat an Bord des Schiffes

Wo ist das Boot versichert?

Die Bootskasko leistet innerhalb des vereinbarten Fahrtengebietes. Darüber hinaus besteht Schutz

  • Beim Slippen und Kranen
  • Bei Landtransporten (Trailer)
  • Im Winterlager

Verleihen, Verchartern gegen Entgeld

Im Regelfall ist dies nicht mitversichert und muss gesondert betrachtet werden. Ausnahme bilden die so genannte Kojencharter. Jeder Anbieter kann hier anders verfahren.

Kaskoschutz als Alternative zum Risiko. In diesen Fällen hilft nur die Bootskasko:

Die Praxis zeigt richtigerweise, in vielen Schadensfällen sind Bootseigner nur durch die eigene Sportboot-Kaskoversicherung geschützt.

Fall 1: Der Schadensverursacher ist nicht feststellbar

Ein Brand im Winterlager zerstört alle Boote. Der mögliche Verursacher lässt sich nicht ermitteln. Nur die Bootskasko ersetzt den Schaden.

Fall 2: Der Schadensverursacher kann keinen Ersatz leisten

Im Hafen wird die eigene Yacht durch ein Motorboot geschädigt. Der Verursacher hatte keine Haftpflicht, lebt im Ausland, eine Durchsetzung von Ansprüchen gestaltet sich schwierig. Auch hier würde die eigene Kasko greifen.

Fall 3: Der Schadensverursacher entzieht sich der Verantwortung

Unbekannte verrichten einen Vandalismusschaden, zerstören das Bootsdeck oder zünden das Boot an. Nur in wenigen Fällen sind die Täter dann ermittelbar und noch weniger häufig wären sie dann zu einem Schadensersatz in der Lage. Die eigene Bootskasko würde hier ebenfalls leisten.


In welchen Fällen gibt es keinen Schutz durch die Kasko für mein Motorboot oder Segelboot?

Die Bootskasko deckt alle denkbaren Schäden ab. Trotzdem kann der Schutz unter bestimmten Umständen ganz oder teilweise versagt werden:

  • Nutzung des Bootes in einem ganz anderen (nicht versicherten) Fahrtengebiet
  • Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
  • Abweichende Nutzung (gewerblich statt privat)
  • Teilnahme an Motorbootrennen